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Entschädigung für homosexuelle Justizopfer

Homosexuelle Justizopfer sollen künftig auch dann entschädigt werden, wenn sie verfolgt, aber letztlich nicht verurteilt wurden. Der Haushaltsausschuss des Bundestages machte den Weg für diese Erweiterung frei. Die im Haushalt vorgesehenen sieben Millionen Euro werden aufgeteilt in sechs Millionen für Verurteilte und eine Million für Verfolgte. Der Bundestag muss der Änderung formal noch zustimmen...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1107146.entschaedigung-fuer-homosexuelle-justizopfer.html

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