Entschädigung für homosexuelle Justizopfer

  • Lesedauer: 1 Min.

Homosexuelle Justizopfer sollen künftig auch dann entschädigt werden, wenn sie verfolgt, aber letztlich nicht verurteilt wurden. Der Haushaltsausschuss des Bundestages machte den Weg für diese Erweiterung frei. Die im Haushalt vorgesehenen sieben Millionen Euro werden aufgeteilt in sechs Millionen für Verurteilte und eine Million für Verfolgte. Der Bundestag muss der Änderung formal noch zustimmen.

Künftig sollen auch Betroffene entschädigt werden, die in psychiatrischen Kliniken untergebracht wurden, Untersuchungshaft oder besonders belastende Ermittlungsmaßnahmen erlitten haben.

Im vergangenen Jahr wurden homosexuelle Justizopfer offiziell rehabilitiert und die entsprechenden Urteile aufgehoben. Agenturen/nd

Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.

Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen

Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.