• UN-Migrationspakt

Verfassungsgericht weist Eilanträge gegen UN-Migrationspakt zurück

Begründung: Pakt ist nur politisches Bekenntnis zur internationalen Zusammenarbeit und hat keine innerdeutschen »Rechtswirkungen«

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Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat eine Reihe von Eilanträgen gegen den UN-Migrationspakt zurückgewiesen. Die am Dienstag veröffentlichten unanfechtbaren Beschlüsse ergingen bereits am vergangenen Freitag und damit vor der Zustimmung auch von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zu dem umstrittenen Abkommen in Marrakesch an diesem Montag. Die insgesamt 13 Antragssteller wollten von den Karlsruher Richtern untersagen lassen, dass Deutschland dem UN-Migrationspakt beitritt.

Das Bundesverfassungsgericht entschied, der UN-Migrationspakt enthalte lediglich politische Selbstverpflichtungen, deren Nichterfüllung aber nicht bestraft werde. Insofern handle es sich nur um ein völkerrechtlich nicht bindendes Kooperationsrahmenwerk, das primär ein politisches Bekenntnis zur internationalen Zusammenarbeit in Migrationsfragen enthalte.

Die Richter lehnten eine isolierte einstweilige Anordnung ab, weil eine in der Hauptsache noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde in der Sache unzulässig wäre. Außerdem lägen die Voraussetzungen für einen vorbeugenden Rechtsschutz nicht vor. Ungeachtet seiner politischen Wirkungen führe der Migrationspakt nämlich nicht zu Rechtsfolgen für die Antragsteller, entschieden die Richter. Es gehe um eine Entscheidung Deutschlands auf völkerrechtlicher Ebene, die keine innerdeutschen Rechtswirkungen auslöse. AFP/nd

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