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BGH hebt Urteil gegen Pforzheimer Ex-OB auf

Mannheim. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung der früheren Pforzheimer Oberbürgermeisterin Christel Augenstein (FDP) und ihrer Kämmerin wegen riskanter Zinswetten aufgehoben. In einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss wies der BGH die Sache an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Mannheim zurück. Das Landgericht hatte Augenstein im November 2017 wegen ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1108444.bgh-hebt-urteil-gegen-pforzheimer-ex-ob-auf.html

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