BGH hebt Urteil gegen Pforzheimer Ex-OB auf

  • Lesedauer: 1 Min.

Mannheim. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung der früheren Pforzheimer Oberbürgermeisterin Christel Augenstein (FDP) und ihrer Kämmerin wegen riskanter Zinswetten aufgehoben. In einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss wies der BGH die Sache an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Mannheim zurück. Das Landgericht hatte Augenstein im November 2017 wegen Untreue zu einem Jahr und acht Monaten und die Kämmerin zu zwei Jahren jeweils auf Bewährung verurteilt. Sie hatten Finanzgeschäfte mit Banken getätigt, die der Stadt einen zweistelligen Millionenverlust bescherten. Ein Großteil des Geldes ist nach Vergleichen mit Banken wieder in der Kasse. dpa/nd

#ndbleibt – Aktiv werden und Aktionspaket bestellen
Egal ob Kneipen, Cafés, Festivals oder andere Versammlungsorte – wir wollen sichtbarer werden und alle erreichen, denen unabhängiger Journalismus mit Haltung wichtig ist. Wir haben ein Aktionspaket mit Stickern, Flyern, Plakaten und Buttons zusammengestellt, mit dem du losziehen kannst um selbst für deine Zeitung aktiv zu werden und sie zu unterstützen.
Zum Aktionspaket

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal