Rechtskräftiges Urteil gegen AfD-Abgeordnete

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Erfurt. Ein Urteil wegen Betrugs gegen die Thüringer AfD-Landtagsabgeordnete Wiebke Muhsal ist laut Oberlandesgericht rechtskräftig. Eine Revision sei verworfen worden, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Allerdings habe man die Forderung des Landgerichts nach Schadenersatz in Höhe von 6436 Euro verworfen. Es bleibt dabei, dass die Abgeordnete eine Geldstrafe von 8000 Euro zahlen muss. Sie wurde verurteilt, weil sie nach Antritt ihres Landtagsmandats im Herbst 2014 den Arbeitsvertrag einer ehemaligen Mitarbeiterin ihres Wahlkreisbüros in Jena vordatierte und so zu Unrecht für sie Geld vom Landtag erhielt. Die frühere Mitarbeiterin hatte Muhsal angezeigt. dpa/nd

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