Umfassende Aufklärung bei Lebendspende nötig

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Karlsruhe. Ärzte müssen Organspender bei einer Lebendnierenspende umfassend über mögliche gesundheitliche Risiken aufklären. Die Annahme, dass der Spender sowieso sein Organ gespendet hätte, könne eine unzureichende Risikoaufklärung nicht rechtfertigen, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Formelle Fehler bei der Aufklärung über Risiken machen die Einwilligung zur Organspende zwar nicht per se unwirksam, wie der BGH entschied. Sie seien aber ein starkes Indiz dafür, dass eine Aufklärung von ärztlicher Seite nicht ausreichend stattgefunden habe. epd/nd

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