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Wasserwerfer als Feuerwehr

Die Polizei setzt ihre Staffel selten ein. Braucht Brandenburg die Spezialfahrzeuge wirklich?

Braucht die brandenburgische Polizei eigene Wasserwerfer? Würde es nicht genügen, sich einen aus Berlin zu leihen, wenn es für nötig befunden wird? Derzeit verfügt die hiesige Wasserwerferstaffel über einen Wasserwerfer 10.000 (WaWe 10), wobei die Zahl für die Liter Wasser im Tank steht, außerdem einen WaWe 9, zwei gepanzerte Räumfahrzeuge vom Typ Sonderwagen 4 sowie ein Führungsfahrzeug. Die Staffel verursachte im zweiten Halbjahr 2018 Kosten in Höhe von 30.181,21 Euro.

Im genannten Zeitraum schickte Brandenburg seine Wasserwerfer zu zwei Fußballspielen der 2. Liga nach Magdeburg und zu einer AfD-Versammlung nach Rostock und kassierte dafür von den Ländern Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 8838,77 Euro. Auf der anderen Seite lieh sich Brandenburg für ein Heimspiel des FC Energie Cottbus gegen Hansa Rostock einen Wasserwerfer aus Sachsen-Anhalt und bekam dafür 3969,56 Euro in Rechnung gestellt.

Auf Basis dieser Zahlen erwartet Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD), dass ihn die Wasserwerferstaffel im laufenden Jahr 2019 rund 80.000 Euro kosten wird. Er antwortete das alles jetzt auf eine parlamentarische Anfrage der Landtagsabgeordneten Andrea Johlige (LINKE). Zehn Beamte sind zur Bedienung der Fahrzeuge erforderlich. Die Personalkosten sind in den Aufwendungen für die Staffel jedoch nicht mitgerechnet, weil die Polizisten, wenn sie nicht an der Spritze sitzen, auch andere Aufgaben erledigen.

In Brandenburg waren die Wasserwerfer im zweiten Halbjahr 2018 bei je zwei Fußballspielen des FC Energie Cottbus und des SV Babelsberg 03 im Einsatz, außerdem bei einer Kundgebung in Königs Wusterhausen, die sich gegen die Asylpolitik von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) richtete. Anlass der Kundgebung war die angebliche Vergewaltigung einer 15-Jährigen auf einer öffentlichen Toilette am Bahnhof durch zwei Flüchtlinge. Die Vorwürfe gegen die beiden Männer konnten allerdings entkräftet werden. Außerdem war die Wasserwerferstaffel am 11. November in Potsdam pikanterweise ausgerechnet am Rande der Demonstration gegen die Verschärfung des brandenburgischen Polizeigesetzes zu sehen - nicht aber zu erleben. Denn die Demonstration blieb friedlich, die Polizei verspritzte dort kein Wasser.

»Wasser marsch« hieß es dagegen im Juli und im August, als die Wasserwerfer bei der Bekämpfung schlimmer Waldbrände in den Landkreisen Potsdam-Mittelmark und Teltow-Fläming eingesetzt worden sind. Davon abgesehen ist aber nach Kenntnis von Innenministeriumssprecher Ingo Decker bei Kundgebungen und bei den Fußballspielen im Jahr 2018 zumindest in Brandenburg mit den Wasserwerfern offensichtlich nicht gespritzt worden. Nach Ansicht von Decker spielt dies aber gar keine Rolle. Es gehe bei der Verwendung der Staffel nicht zuletzt darum, potenziellen Gewalttätern Respekt einzuflößen. Von einem erfolgreichen Einsatz könne also gerade dann gesprochen werden, wenn nicht gespritzt werden musste. Nach Darstellung von Decker ist die Staffel erforderlich. Er sagt: »Wir brauchen das komplette Besteck - vom Anti-Konflikt-Team bis zum Wasserwerfer.«

Die Landtagsabgeordnete Johlige glaubt, dass es kostengünstiger wäre, sich für die wenigen Einsätze, bei denen wirklich Wasserwerfer gebraucht werden, diese von anderen Bundesländern zu leihen. Nicht umsonst hatte Brandenburg seine Wasserwerfer 2012 aus Kostengründen abgeschafft. Später schaffte es wieder welche an, nachdem es Anfang 2016 Ausschreitungen am Rande eines Marschs der Pegida-Bewegung in Potsdam gegeben hatte. Die Abgeordnete Johlige vermutete damals, dass die Wasserwerfer, wenn sie einmal da sind, auch ohne Not eingesetzt werden. Diese Befürchtung sieht sie nun bestätigt.

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