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Haar- und Barterlass vor dem Verwaltungsgericht

Berlin. Weil er als Soldat keine langen Haare tragen darf, hat sich ein Stabsfeldwebel mit der Bundeswehr vor Gericht auseinandergesetzt. Seine Beschwerde gegen den Haar- und Barterlass der Truppe wurde aber am Donnerstag vor dem 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zurückgewiesen. Doch bedürfe die Regelung einer Überarbeitung, so die Richter. Der Soldat, nach eigenen Angabe...

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