Verbotspläne stärken Rote Hilfe

Verein gewinnt durch politische Angriffe neue Mitglieder - Bürgerrechtsorganisationen erklären Unterstützung

  • Sebastian Bähr
  • Lesedauer: 3 Min.

Im Zuge einer Verbotsdebatte scheinen die politischen Angriffe auf die linke und strömungsübergreifende Rechtshilfeorganisation Rote Hilfe zuzunehmen. Jüngst hatten die Bremer CDU und FDP der Studierendenvertretung der Universität Kiel vorgeworfen, mit »Extremisten und Verfassungsfeinden« zusammenzuarbeiten. Der AStA hatte in Kooperation mit dem Verein den G20-Dokumentarfilm »Hamburger Gitter« gezeigt. Der FDP-Landtagsfraktionsvorsitzende Christopher Vogt bezeichnete die Zusammenarbeit als ein »fatales Signal in politisch bewegten Zeiten, in denen sich alle Demokraten klar gegen jede Form von Extremismus stellen sollten«.

Der CDU-Landtagsfaktionschef Tobias Koch erklärte dazu: »Die Rote Hilfe ist keine humanitäre Organisation.« Ihr Ziel sei es, »gewaltbereite Linke in ihrem Kampf gegen die bestehende Ordnung zu stützen und zu stärken«. Die Rote Hilfe Kiel wies am Montag Kochs weiteren Vorwurf zurück, dass man »das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit und der Unabhängigkeit der Gerichte« in Frage stelle. »Richtig ist lediglich, dass die Rote Hilfe juristischen Beistand und politische Unterstützung für diejenigen organisiert, die wegen ihrer politischen Tätigkeit mit dem Gesetz in Konflikt geraten«, so die Ortsgruppe.

Die Kieler Studierendenvertretung hatte bereits im Dezember eine Veranstaltung mit dem Verein durchgeführt. Schon damals gab es Beschwerden an der Kooperation. Die Studierendenvertretung stellte die Kritik in einen direkten Zusammenhang mit den Verbotsplänen des Bundesinnenministeriums. »Dementsprechend logisch ist es, dass eine Veranstaltung mit der Roten Hilfe ein rotes Tuch für die Campusorganisation der Unionsparteien darstellt.«

Offenbar reizte die Zusammenarbeit nicht nur die Unionsparteien. Der Bremer Abgeordnete Jan Timke der rechtspopulistischen Wählervereinigung »Bürger in Wut« hatte im Dezember eine Anfrage an die Landesregierung gestellt. In dieser wollte er die Mitgliederzahl der Solidaritätsorganisation in Bremen wissen, die Namen der Abgeordneten, die in ihr Mitglied sind wie auch die Positionierung des Senats in der Verbotsdebatte.

Wie weit fortgeschritten die Verbotspläne des Innenministeriums indes sind, ist weiterhin unbekannt. Mehrere Bürgerrechtsorganisationen hatten sich jüngst nichtsdestotrotz mit der Roten Hilfe solidarisiert. Das Komitee für Grundrechte und Demokratie, die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen, der Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein sowie die Neue Richtervereinigung erklärten in einer Mitteilung: »Die Arbeit der Roten Hilfe ist legitim und notwendig, gerade in Zeiten, in denen Freiheitsrechte immer weiter zugunsten staatlicher Sicherheitspolitik eingeschränkt werden.« Die Parteilichkeit der Organisation möge nicht allen gefallen, sei aber kein Grund sein, sie zu verbieten und ihre Arbeit zu kriminalisieren.

Der Verein selbst verkündete Mitte Januar, dass es seit Ende November rund 800 Neueintritte gegeben habe und man nun über 10 000 Mitglieder zähle. Von zahlreichen Gruppen sei deutlich gemacht worden, dass die Organisation politisch verteidigt werde. »Für diese Solidarität möchten wir uns bedanken«, erklärte Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe.

Ende November 2018 hatte zuerst der »Focus« berichtet, dass Seehofer ein Verbot der Solidaritätsorganisation plane. Im Artikel wurde behauptet, als Gegenleistung zur Unterstützung dürften »die Delinquenten keine Aussagen bei der Polizei machen und müssen sich verpflichten, auch nach verbüßter Strafhaft den ›revolutionären Straßenkampf‹ fortzusetzen«. Die Rote Hilfe hatte diese Aussage als Falschmeldung bezeichnet und eine einstweilige Verfügung durchgesetzt. »Unsere Arbeit ist legitim und leider auch bitter nötig in diesen Zeiten«, sagte Sommerfeld. »Gegen Verunglimpfungen wehren wir uns vor allem politisch, nutzen aber auch juristische Mittel wie in diesem Fall.«

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