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Straßburg und das griechische Elend

Roland Etzel zu den Vorwürfen des Europarats gegenüber Athen

Da hat der Europarat recht: Für Folter im Sinne von gezieltem Zufügen psychischen oder physischen Leids, etwa zur Erlangung von Aussagen, gibt es juristisch keine Rechtfertigung; schon gar nicht, wenn sie von staatlich Bediensteten ausgeht. Und wenn so etwas in griechischen Flüchtlingslagern geschieht, bestehen die Vorwürfe gegen die dortigen Behörden völlig zu recht. Aber was trifft hier zu? Um ...

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