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Verfassungsschutz darf AfD nicht als »Prüffall« bezeichnen

Urteil: Inlandsgeheimdienst hätte die Einstufung der Partei nicht öffentlich bekanntgeben dürfen

Der Verfassungsschutz darf die AfD einer Gerichtsentscheidung zufolge öffentlich nicht als »Prüffall« bezeichnen. Das Verwaltungsgericht Köln gab nach eigenen Angaben vom Dienstag einem entsprechenden Eilantrag der Partei statt.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1113124.prueffall-verfassungsschutz-darf-afd-nicht-als-prueffall-bezeichnen.html

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