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Verfassungsschutz darf AfD nicht als »Prüffall« bezeichnen
Urteil: Inlandsgeheimdienst hätte die Einstufung der Partei nicht öffentlich bekanntgeben dürfen
Der Verfassungsschutz darf die AfD einer Gerichtsentscheidung zufolge öffentlich nicht als »Prüffall« bezeichnen. Das Verwaltungsgericht Köln gab nach eigenen Angaben vom Dienstag einem entsprechenden Eilantrag der Partei statt.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1113124.prueffall-verfassungsschutz-darf-afd-nicht-als-prueffall-bezeichnen.html
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