Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Medien dürfen AfD weiter als »Prüffall« bezeichnen

Presserechtler Gostomzyk: Urteil ändert nichts an der Berichterstattung / Unionsfraktionsvize Frei fordert Überprüfung des Kölner Richterentscheides

Laut einem Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts hätte der Verfassungsschutz die Einstufung der AfD als Prüffall nicht öffentlich machen dürfen. Anders verhält es sich dagegen bei den Medien.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1113228.verfassungsschutz-medien-duerfen-afd-weiter-als-prueffall-bezeichnen.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.