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Medien dürfen AfD weiter als »Prüffall« bezeichnen
Presserechtler Gostomzyk: Urteil ändert nichts an der Berichterstattung / Unionsfraktionsvize Frei fordert Überprüfung des Kölner Richterentscheides
Laut einem Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts hätte der Verfassungsschutz die Einstufung der AfD als Prüffall nicht öffentlich machen dürfen. Anders verhält es sich dagegen bei den Medien.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1113228.verfassungsschutz-medien-duerfen-afd-weiter-als-prueffall-bezeichnen.html
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