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Gekaufte Bewertungen können unlauter sein
Frankfurt am Main. Amazon darf gegen Anbieter vorgehen, die gekaufte Produktbewertungen auf dem Onlineportal nicht kenntlich machen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied in dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss, dass Bewertungen, die ihren »kommerziellen Zweck« nicht kenntlich machen, unlauter sind. Amazon hatte gegen ein Bewertungsportal geklagt, das Tester an Produktanbieter ve...
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