Gekaufte Bewertungen können unlauter sein

  • Lesedauer: 1 Min.

Frankfurt am Main. Amazon darf gegen Anbieter vorgehen, die gekaufte Produktbewertungen auf dem Onlineportal nicht kenntlich machen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied in dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss, dass Bewertungen, die ihren »kommerziellen Zweck« nicht kenntlich machen, unlauter sind. Amazon hatte gegen ein Bewertungsportal geklagt, das Tester an Produktanbieter vermittelt. Die Tester schreiben eine Rezension zum Produkt - und dürfen es im Gegenzug behalten. Die Bewertungen stellt das Portal automatisch bei Amazon ein - allerdings ohne Hinweis auf den vermögenswerten Vorteil des Testers. Das könnten die Verbraucher ohne einen entsprechenden Hinweis nicht selbstständig erkennen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. AFP/nd

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal