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Verfassungsschutz akzeptiert Gerichtsentscheid zur AfD

Richter untersagten Bezeichnung der Rechtspartei als »Prüffall« / Eilantrag erfolgreich

Der Verfassungsschutz darf zwar prüfen, ob es bei der AfD Hinweise auf Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gibt. Öffentlich ankündigen dürfe er das aber nicht. Die Behörde beugt sich jetzt dieser Gerichtsentscheidung.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1113942.prueffall-verfassungsschutz-akzeptiert-gerichtsentscheid-zur-afd.html

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