Verfassungsschutz akzeptiert Gerichtsentscheid zur AfD

Richter untersagten Bezeichnung der Rechtspartei als »Prüffall« / Eilantrag erfolgreich

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Berlin. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) akzeptiert die Gerichtsentscheidung, wonach es die AfD nicht öffentlich als »Prüffall« bezeichnen darf. Die Behörde werde gegen den Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts keinen Rechtsbehelf einlegen, teilte das Bundesamt am Freitag mit: »Die gerichtliche Klärung bestimmter Rechtsfragen zur Reichweite der Öffentlichkeitsarbeit des BfV soll nicht weiter vom eigentlichen Thema ablenken.«

Das Kölner Verwaltungsgericht hatte Ende Februar entschieden, für eine Bezeichnung der AfD als »Prüffall« gebe es keine Rechtsgrundlage. Die Bezeichnung sei in der Öffentlichkeit negativ besetzt. Ein solcher Eingriff in die Rechte der Partei sei rechtswidrig und unverhältnismäßig.

Verfassungsschutz-Präsident Thomas Haldenwang erklärte am Freitag, seine Behörde konzentriere sich auf die vorrangige Aufgabe, »die Aktivitäten der unter Extremismus-Verdacht stehenden AfD-Teilorganisationen 'Der Flügel' und 'Junge Alternative' zu beobachten«. Dabei spielten die weitere Entwicklung des Mitglieder- und Anhängerpotenzials, der programmatischen und inhaltlichen Ausrichtung, der Verbindungen zu extrem rechten Bestrebungen sowie die öffentlichen Äußerungen insbesondere der führenden Protagonisten eine wichtige Rolle.

Auf einer Pressekonferenz am 15. Januar in Berlin hatte er mitgeteilt, dass die Gesamtpartei AfD als Prüffall bearbeitet werde. Die »Junge Alternative« (JA) und die Teilorganisation »Der Flügel« wurden vom Verfassungsschutz zum Verdachtsfall erklärt. Hinsichtlich der Gesamtpartei AfD seien die Voraussetzungen eines Verdachtsfalls nicht gegeben, hatte der Präsident des Bundesamtes nach Angaben des Kölner Gerichts erklärt.

Gegen diese laut Gericht auch per Pressemitteilung, Tweet und Homepage-Artikel in die Öffentlichkeit getragene Mitteilung, die AfD werde als »Prüffall« bearbeitet, wandte sich die Partei mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht Köln. Die Kölner Richter gaben dem Eilantrag statt. epd/nd

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