Keine zweite Anklage gegen Regensburgs Ex-OB

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Regensburg. Der suspendierte Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs muss sich vorerst keinem zweiten Prozess stellen. Das Landgericht Regensburg wies eine zweite Anklage der Staatsanwaltschaft zurück. Diese hatte im Oktober in weiteren Ermittlungen wegen Vorteilsannahme und Bestechlichkeit Anklage erhoben. Wolbergs muss sich seit September bereits vor der Wirtschaftsstrafkammer des Gerichtes wegen Vorteilsannahme und Verstoßes gegen das Parteiengesetz verantworten. Dem Gerichtsbeschluss nach besteht in allen von der Staatsanwaltschaft erhobenen neuen Anklagepunkten eine Verknüpfung mit den Tatvorwürfen, die im laufenden Verfahren verhandelt werden. dpa/nd

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