Gericht weist Öffnung der Akte Knabe an

  • Lesedauer: 1 Min.

Die Kulturverwaltung muss nach einer Verfügung des Verwaltungsgerichts die Begleitumstände der Entlassung des langjährigen Direktors der Stasiopfer-Gedenkstätte Hohenschönhausen offenlegen. In einer am Mittwoch ergangenen Entscheidung weist das Gericht Berlins Kultursenator Klaus Lederer (LINKE) an, über die Höhe der an den Ex-Gedenkenstättenleiter Hubertus Knabe gezahlten Abfindung sowie über mögliche sexistische Verhaltensweisen Knabes Auskunft zu erteilen, sagte Gerichtssprecher Stephan Groscurth am Donnerstag. Die Entscheidung geht auf einen Eilantrag des »Tagesspiegels« zurück. Sie ist noch nicht rechtskräftig. Die Kulturverwaltung kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) einlegen. Darüber werde in den nächsten 14 Tagen entschieden, sagte der Sprecher von Kultursenator Lederer, Daniel Bartsch. Knabe musste im Herbst seinen Posten als Gedenkstättendirektor räumen, nachdem Vorwürfe sexueller Belästigung gegen seinen Stellvertreter Helmuth Frauendorfer bekannt wurden. epd/nd

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal