Gericht weist Öffnung der Akte Knabe an

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Die Kulturverwaltung muss nach einer Verfügung des Verwaltungsgerichts die Begleitumstände der Entlassung des langjährigen Direktors der Stasiopfer-Gedenkstätte Hohenschönhausen offenlegen. In einer am Mittwoch ergangenen Entscheidung weist das Gericht Berlins Kultursenator Klaus Lederer (LINKE) an, über die Höhe der an den Ex-Gedenkenstättenleiter Hubertus Knabe gezahlten Abfindung sowie über mögliche sexistische Verhaltensweisen Knabes Auskunft zu erteilen, sagte Gerichtssprecher Stephan Groscurth am Donnerstag. Die Entscheidung geht auf einen Eilantrag des »Tagesspiegels« zurück. Sie ist noch nicht rechtskräftig. Die Kulturverwaltung kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) einlegen. Darüber werde in den nächsten 14 Tagen entschieden, sagte der Sprecher von Kultursenator Lederer, Daniel Bartsch. Knabe musste im Herbst seinen Posten als Gedenkstättendirektor räumen, nachdem Vorwürfe sexueller Belästigung gegen seinen Stellvertreter Helmuth Frauendorfer bekannt wurden. epd/nd

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