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Ordnungsgeld für Tragen von Mütze vor Gericht

Wer vor den Kadi zitiert wird sollte bei aller Aufregung nicht vergessen, auf die Etikette zu achten - sonst muss man ins Portemonnaie greifen. Wer vor Gericht seine Mütze nicht abnimmt, kann mit einem Ordnungsgeld belegt werden. Zwar verletzte das Tragen einer Kappe oder Mütze ebenso wie das Erscheinen in kurzen Hosen oder knappen T-Shirts nicht grundsätzlich die Würde des Gerichts, teilte das Ob...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/111475.ordnungsgeld-fuer-tragen-von-muetze-vor-gericht.html

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