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Diakonie zieht wegen Arbeitsrecht nach Karlsruhe
Berlin. In einer juristischen Auseinandersetzung um das kirchliche Arbeitsrecht hat die Diakonie Verfassungsklage erhoben. Der Wohlfahrtsverband der evangelischen Kirche sieht sich »in unzulässiger Weise« in seinem Selbstbestimmungsrecht beschränkt und zieht daher vor das Bundesverfassungsgericht, wie Diakonie-Präsident Ulrich Lilie am Dienstag in Berlin erklärte. Die Klage richtet sich gegen ein ...
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