Diakonie zieht wegen Arbeitsrecht nach Karlsruhe

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Berlin. In einer juristischen Auseinandersetzung um das kirchliche Arbeitsrecht hat die Diakonie Verfassungsklage erhoben. Der Wohlfahrtsverband der evangelischen Kirche sieht sich »in unzulässiger Weise« in seinem Selbstbestimmungsrecht beschränkt und zieht daher vor das Bundesverfassungsgericht, wie Diakonie-Präsident Ulrich Lilie am Dienstag in Berlin erklärte. Die Klage richtet sich gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG), das einer konfessionslosen Stellenbewerberin nach einer Ablehnung eine Diskriminierungsentschädigung von knapp 4000 Euro zusprach. Das BAG stützte sich dabei auf ein vorausgegangenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum selben Fall. Das BAG-Urteil und die Übernahme der EuGH-Entscheidung ist aus Sicht der Diakonie »verfassungsrechtlich problematisch«. Den Religionsgemeinschaften in Deutschland sei ein Selbstbestimmungsrecht in ihren eigenen Angelegenheiten verfassungsrechtlich garantiert. AFP/nd

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