AfD scheitert mit Eilantrag in Karlsruhe
Karlsruhe. Die AfD ist mit ihren Eilanträgen gegen die Änderung der Parteienfinanzierung gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnte diese in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss ab (2 BvQ 91/18). Die Bundestagsfraktion der rechten Partei hatte erreichen wollen, dass das Gesetz mithilfe einer einstweiligen Anordnung durch die obersten Richter zunächst nicht angewendet wird. Sie hält die Gesetzesänderung vom Juli vergangenen Jahres für verfassungswidrig, weil sie daran aus ihrer Sicht nicht ausreichend beteiligt war. dpa/nd
Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen
Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.