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Kein Verfahren wegen falsch gehisster Flaggen

Frankfurt am Main. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat Ermittlungen wegen kopfüber gehisster Bundes- und Landesfahnen eingestellt. Auch unter der Berücksichtigung des Umstands, dass die Flaggen am Tag des Gedenkens für die Opfer des Nationalsozialismus falsch herum gehisst wurden, sei der Tatbestand des Verunglimpfens des Staats und seiner Symbole nicht erfüllt, teilte die Ermittlungsbehö...

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