Kein Verfahren wegen falsch gehisster Flaggen

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Frankfurt am Main. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat Ermittlungen wegen kopfüber gehisster Bundes- und Landesfahnen eingestellt. Auch unter der Berücksichtigung des Umstands, dass die Flaggen am Tag des Gedenkens für die Opfer des Nationalsozialismus falsch herum gehisst wurden, sei der Tatbestand des Verunglimpfens des Staats und seiner Symbole nicht erfüllt, teilte die Ermittlungsbehörde am Donnerstag mit. Vier Polizisten aus Südosthessen hatten demnach am 27. Januar in Schlüchtern die Bundesflagge mit der goldenen statt der schwarzen Farbe nach oben und die Flagge des Landes Hessen mit dem Wappen auf dem Kopf gehisst. Etwa zwei Stunden lang hingen die Flaggen demnach verkehrt herum auf Halbmast. Das Verfahren sei aus Rechtsgründen eingestellt worden. AFP/nd

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