Öffentliche Hand kann Busverkehr betreiben

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Luxemburg. Die öffentliche Hand kann Bus- und Straßenbahnlinien in Eigenregie betreiben. Eine Ausschreibung sei nicht erforderlich, wenn das beauftragte Unternehmen in kommunaler oder staatlicher Kontrolle ist, geht aus einem am Donnerstag verkündeten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hervor. Es ging um zwei Fälle aus Nordrhein-Westfalen. Laut dem EuGH gelten bestimmte Neuregelungen für Eisen- und U-Bahnen hier nicht. Als Konsequenz greifen die Regeln des allgemeinen Vergaberechts, laut dem eine Direktvergabe zulässig ist, wenn das beauftragte Unternehmen vollständig in öffentlicher Hand liegt. AFP/nd

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