Polizei-Bodycams: nicht für Ermittlungen in den eigenen Reihen

FDP-Innenexperte Konstantin Kuhle kritisiert: die Aufnahmen könnten »nur einseitig zu Lasten des Bürgers« verwendet werden

  • Jan Dörner, AFP
  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Die Aufnahmen von den Körperkameras der Bundespolizei dürfen nicht bei internen Ermittlungen gegen Beamte eingesetzt werden. Der FDP-Innenexperte Konstantin Kuhle hält das für bedenklich: »Können die Aufnahmen nur einseitig zu Lasten des Bürgers verwendet werden, so leidet darunter das Vertrauen in den Rechtsstaat und in die Polizei«, sagte Kuhle der Nachrichtenagentur AFP.

Von Polizisten getragene Körperkameras zeichnen das Einsatzgeschehen aus der Sicht der Beamten auf. Die Kameras sollen mögliche Angreifer abschrecken. Zugleich können die Aufnahmen helfen, Straftäter zu identifizieren.

Kuhle erkundigte sich bei der Bundesregierung, inwiefern die Filmaufnahmen der Bodycams auch in Straf- oder Disziplinarverfahren gegen Polizeibeamte eingesetzt werden können. In der Antwort des Bundesinnenministeriums heißt es, nach der entsprechenden Dienstanweisung seien die Aufnahmen »dem Bereich der verwaltungsinternen Ermittlungen entzogen«.

Das bedeutet: »Straftaten durch Polizisten werden verfolgt, auch unter mithilfe der Kameraaufnahmen«, erläuterte der Vorsitzende der Bundespolizeigewerkschaft (DPolG), Ernst Walter. Die genannte Dienstvereinbarung zur Nutzung der Aufnahmen beziehe sich auf den Mitarbeiterschutz. »Es soll beispielsweise kein Disziplinarverfahren eingeleitet werden, weil ein Polizist seine Mütze nicht getragen hat«, sagte Walter AFP.

Kuhle kritisiert diese Einschränkung, die Aufnahmen sollten seiner Ansicht nach auch bei Disziplinarverfahren genutzt werden. »Die Nutzung der Aufnahmen für interne Ermittlungen gegen Polizeibeamte muss möglich sein, damit Staat und Bürger gleichermaßen vom Einsatz dieser neuen Technologie profitieren«, fordert der Innenpolitikexperte.

Die aufgezeichneten Bilder bedeuteten nicht notwendigerweise ein höheres Risiko für die Beamten, gibt Kuhle außerdem zu bedenken. »Unberücksichtigt bleibt bisher, dass die Aufnahmen der Bodycam möglicherweise den filmenden Polizisten von einem Tatvorwurf entlasten können.«

Gewerkschaftschef Walter hält Kritik von Kuhle an den geltenden Regeln jedoch für »Unfug«. Es könne »gar keine Rede davon sein, dass die Bürger benachteiligt werden«. Insgesamt lehnt auch Kuhle den Einsatz der Kameras nicht ab. In den letzten Jahren seien die Zahlen von Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamte gestiegen, die Bodycams könnten somit zu einer besseren und rechtssicheren Aufklärung von Straftaten gegen Polizeibeamte beitragen, ist er überzeugt. »Der Einsatz von Bodycams zur Eindämmung von Gewalt gegen Polizeibeamte ist insgesamt zu begrüßen.«

Der Einsatz der Bodycams war kürzlich aber bereits in die Kritik geraten, da die Aufnahmen auf Servern des US-Internetkonzerns Amazon gespeichert werden. Angesichts der nun bekannt gewordenen Regelung zur Nutzung der Aufzeichnungen bei internen Ermittlungen kritisiert Kuhle: »Die Bundesregierung ist nicht in der Lage, Zweifel am Einsatz von Bodycams auszuräumen.«

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