Spahn geht Bürgern an die Nieren

Fraktionsübergreifender Gesetzentwurf soll Mangel an Spenderorganen beheben

  • Uwe Kalbe
  • Lesedauer: 2 Min.

Von der Entscheidungs- zur Widerspruchslösung. Was verwirrend und aufwendig klingt, soll sterbenskranken Menschen leichter zu den rettenden Organen verhelfen. Denn die Zahl der Spender reicht nicht aus, die Liste der Wartenden deutlich zu verkürzen. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) führt eine Gruppe von Abgeordneten des Bundestages verschiedener Fraktionen an. Ihr Gesetzentwurf zielt darauf ab, jeden Bürger, der nicht ausdrücklich widerspricht, zum potenziellen Organspender zu machen.

In Deutschland hatte man sich 2012 zur sogenannten Entscheidungslösung durchgerungen. Der Verstorbene muss einer Organspende zu Lebzeiten zugestimmt haben oder die Entscheidung Dritten überlassen haben. Die Krankenkassen versuchen, eine Entscheidung rechtzeitig herbeizuführen; der Spender trägt möglichst einen Organspendeausweis bei sich. Doch die Liste von Patienten, die dringend auf Spenderniere, Lunge oder Herz warten, ist noch immer zu lang, auch wenn im letzten Jahr erstmals eine merkliche Zunahme der Spenderzahl verzeichnet wurde.

Die bisherige Regelung habe nicht ausreichend gefruchtet, sagte Minister Spahn am Montag. In 20 von 28 EU-Staaten gelte bereits eine Widerspruchslösung. SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach, der ihn unterstützt, ergänzte: »Es sterben jedes Jahr um die 2000 Menschen auf der Warteliste.« Mehr als 9000 Menschen warteten derzeit auf ein Organ. Wie bisher soll jeder Mensch - ab 16 Jahren - aufgeklärt und zu einer Entscheidung aufgefordert werden. Diese wird in einem Register vermerkt. Wer eine Entscheidung unterlässt, wird zum potenziellen Spender. Allerdings mit der Einschränkung, dass der Arzt sich vor einer Organentnahme bei Verwandten vergewissern soll, ob ein schriftlicher Widerspruch oder ein entgegenstehender Wille bekannt ist. Deshalb ist auch von einer »doppelten Widerspruchslösung« die Rede.

Der Bundestag soll ohne Fraktionszwang über eine Reform entscheiden. Zehn Abgeordnete von Union, SPD und LINKE haben Spahns Antrag unterzeichnet. Petra Sitte (LINKE) sprach von einem »solidarischen Akt« gegenüber den Mitmenschen. Vollzogen werde dieser erst in der Sterbephase - »während des Ablebens«.

Doch es gibt auch Widerstand. Weil Verwandte die Entscheidung des Verstorbenen nicht rückgängig machen können, sprach der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Peter Dabrock, von »Übergriffigkeit«. FDP-Chef Christian Lindner sieht einen »Einschnitt in die freie Selbstbestimmung der Menschen«. »Richtig wäre gewesen, dafür zu sorgen, dass mehr Menschen aus freiem Willen sich entscheiden zur Organspende.« Eine Gruppe um Grünen-Chefin Annalena Baerbock will, dass die Bürger Erklärungen zur Organspende beim Abholen ihres Personalausweises abgeben. Baerbock spricht von einer grundgesetzschonenderen Variante. Die Entscheidung müsste wie bisher aktiv und selbstbestimmt getroffen werden. Mit Agenturen

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