Umwelthilfe droht Senat mit juristischem Schritt
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wirft dem Senat gezielte Verzögerungstaktik bei der Umsetzung des Luftreinhalteplans vor und droht mit einem Vollstreckungsverfahren. Das Verwaltungsgericht Berlin habe den Senat am 9. Oktober 2018 in einem Urteil verpflichtet, den Luftreinhalteplan für Berlin bis zum 31. März so fortzuschreiben, dass dieser alle erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2) enthalte, erklärte die Organisation am Dienstag in Berlin. Bisher habe die Senatsverkehrsverwaltung aber nichts vorgelegt. Auf ihrer Website heiße es aktuell, dass ein Entwurf des Luftreinhalteplans frühestens Mitte April 2019 vorlegt werden soll. Um den Zeitplan des Gerichts einzuhalten, hätte der Senat spätestens Anfang Februar den Entwurf in die Öffentlichkeitsbeteiligung geben müssen, so die Umwelthilfe. epd/nd
Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.
Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen
Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.