Umwelthilfe droht Senat mit juristischem Schritt

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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wirft dem Senat gezielte Verzögerungstaktik bei der Umsetzung des Luftreinhalteplans vor und droht mit einem Vollstreckungsverfahren. Das Verwaltungsgericht Berlin habe den Senat am 9. Oktober 2018 in einem Urteil verpflichtet, den Luftreinhalteplan für Berlin bis zum 31. März so fortzuschreiben, dass dieser alle erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2) enthalte, erklärte die Organisation am Dienstag in Berlin. Bisher habe die Senatsverkehrsverwaltung aber nichts vorgelegt. Auf ihrer Website heiße es aktuell, dass ein Entwurf des Luftreinhalteplans frühestens Mitte April 2019 vorlegt werden soll. Um den Zeitplan des Gerichts einzuhalten, hätte der Senat spätestens Anfang Februar den Entwurf in die Öffentlichkeitsbeteiligung geben müssen, so die Umwelthilfe. epd/nd

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