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Behandlung für gesetzlich Versicherte auch ohne Einweisung durch Vertragsarzt

Urteil zur Krankenhausbehandlung

Ein Krankenhaus kann die Behandlungskosten eines Patienten auch dann seiner Krankenkasse in Rechnung stellen, wenn dieser sich selbst eingewiesen hat. Die Einweisung durch einen Kassenarzt ist nicht erforderlich.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1115888.behandlung-fuer-gesetzlich-versicherte-auch-ohne-einweisung-durch-vertragsarzt.html

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