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Landgericht urteilt gegen den Mietspiegel

Das Landgericht Berlin hat einer Mieterhöhungsklage der Deutsche Wohnen in voller Höhe stattgegeben und dabei nicht den Mietspiegel 2015 angewandt, sondern auf der Basis eines zuvor eingeholten Sachverständigengutachtens zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete entschieden (Az. 63 S 230/16). Über das Urteil vom 1. März informierte der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) am M...

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