Landgericht urteilt gegen den Mietspiegel
Das Landgericht Berlin hat einer Mieterhöhungsklage der Deutsche Wohnen in voller Höhe stattgegeben und dabei nicht den Mietspiegel 2015 angewandt, sondern auf der Basis eines zuvor eingeholten Sachverständigengutachtens zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete entschieden (Az. 63 S 230/16). Über das Urteil vom 1. März informierte der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) am Mittwoch. Die Deutsche-Wohnen-Tochter Gehag forderte von Mietern in der Waldsiedlung Zehlendorf für ihre rund 63 Quadratmeter große Wohnung eine Mieterhöhung um rund 43 Euro auf knapp 575 Euro. »Der Umstand, dass die Zivilkammer 63 des Landgerichts Berlin den Berliner Mietspiegel 2015 nicht anwendet, sondern ein teures Sachverständigengutachten zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete einholt, ist eine Katastrophe für Berlins Mieterinnen und Mieter«, so Marcel Eupen, erster Vorsitzender des AMV. Diese Vorgehensweise führe »zu einer extremen Rechtsunsicherheit über die Anwendung des Mietspiegels«. nic
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