Normenkontrollklage gegen Wohn-Gebühren
Potsdam. Der Potsdamer Rechtsanwalt Falko Drescher hat beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Normenkontrollklage gegen Gebühren erhoben, die Asylbewerber mit einem festen Einkommen für die Nutzung von Gemeinschaftsunterkünften zahlen müssen. Konkret gehe es um die Gebühren im Landkreis Oberhavel und in Potsdam, sagte Drescher am Dienstag. Das Normenkontrollverfahren sei noch in Bearbeitung, bestätigte eine Sprecherin des Gerichts. »Im Landkreis Oberhavel soll mein Mandant 473,74 Euro im Monat für die Unterkunft in einem Mehrbettzimmer zahlen«, erläuterte der Rechtsanwalt. »Da ihm dort bis zu neun Quadratmeter zustehen, wäre das ein Quadratmeterpreis von gut 50 Euro.« Solch ein Mietpreis sei deutlich überhöht, wie bereits obere Gerichte in anderen Bundesländern geurteilt hätten, so Drescher. Der Mandant verdiene als Reinigungskraft nur rund 1000 Euro im Monat. Ein Sprecher des Sozialministeriums bestätigte, dass die Landkreise bei Asylbewerbern, die ein Arbeitseinkommen beziehen oder Vermögen besitzen, Gebühren für die Nutzung von Gemeinschaftseinkünften erheben dürfen. Dabei könnten alle Nebenkosten außer dem Wachdienst und Integrationsarbeit einbezogen werden. dpa/nd
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