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EuGH: Niemals Abschiebung in die Folter
Luxemburg. Flüchtlinge, die wegen schwerer Straftaten ihre Asylanerkennung verlieren oder gar nicht erst bekommen, dürfen trotzdem nicht automatisch in ihr Herkunftsland abgeschoben werden. Die »Flüchtlingseigenschaft« und der damit verbundene Schutz vor Folter und anderer unmenschlicher Behandlung bleiben auch dann erhalten, wie am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschie...
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