EuGH: Niemals Abschiebung in die Folter

  • Lesedauer: 1 Min.

Luxemburg. Flüchtlinge, die wegen schwerer Straftaten ihre Asylanerkennung verlieren oder gar nicht erst bekommen, dürfen trotzdem nicht automatisch in ihr Herkunftsland abgeschoben werden. Die »Flüchtlingseigenschaft« und der damit verbundene Schutz vor Folter und anderer unmenschlicher Behandlung bleiben auch dann erhalten, wie am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied.

Prag hatte einem Tschetschenen den Flüchtlingsstatus aberkannt, nachdem er wegen wiederholter Raubüberfälle und Erpressung zu neun Jahren Haft verurteilt worden war. In Belgien wurden ein Mann aus der Elfenbeinküste wegen Vergewaltigung einer Minderjährigen zu vier Jahren und ein Mann aus der DR Kongo wegen Tötung zu 25 Jahren Haft verurteilt. Die Flüchtlingsanerkennung war ihnen verweigert beziehungsweise entzogen worden. AFP/nd

Andere Zeitungen gehören Millionären. Wir gehören Menschen wie Ihnen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Dank der Unterstützung unserer Community können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen ins Licht rücken, die sonst im Schatten bleiben
→ Stimmen Raum geben, die oft zum Schweigen gebracht werden
→ Desinformation mit Fakten begegnen
→ linke Perspektiven stärken und vertiefen

Mit »Freiwillig zahlen« tragen Sie solidarisch zur Finanzierung unserer Zeitung bei. Damit nd.bleibt.

- Anzeige -
- Anzeige -