NABU-Beschwerde gegen Insektizid-Einsatz

  • Lesedauer: 1 Min.

Potsdam. Der brandenburgische Naturschutzbund (NABU) hat beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam eingelegt, das umstrittene Insektizid »Karate Forst flüssig« nicht zu verbieten. Wie der NABU am Donnerstag mitteilte, hatte das Gericht am Mittwoch einen entsprechenden Eilantrag abgelehnt. »Wir haben die schwerwiegenden Auswirkungen des Totalinsektizids ›Karate Forst‹ auf Insekten und Vogelwelt nachgewiesen«, erklärte der NABU-Landesvorsitzende Friedhelm Schmitz-Jersch. Agrarminister Jörg Vogelsänger (SPD) zufolge ist der Einsatz des Mittels jedoch notwendig, um den Totalverlust von mindestens 3000 Hektar Wald durch den Kiefernschädling Nonne zu verhindern. Seit vergangener Woche fliegen Hubschrauber des Landesbetriebs Forst über Wäldern im Landkreis Teltow-Fläming und versprühen das Insektizid. dpa/nd

Andere Zeitungen gehören Millionären. Wir gehören Menschen wie Ihnen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Dank der Unterstützung unserer Community können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen ins Licht rücken, die sonst im Schatten bleiben
→ Stimmen Raum geben, die oft zum Schweigen gebracht werden
→ Desinformation mit Fakten begegnen
→ linke Perspektiven stärken und vertiefen

Mit »Freiwillig zahlen« tragen Sie solidarisch zur Finanzierung unserer Zeitung bei. Damit nd.bleibt.