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Privates Institut darf keine Leichen zeigen

Das Berliner Verwaltungsgericht hat einem privaten Institut untersagt, Leichen für die medizinische Fortbildung zu verwenden. Mit dem Urteil wurde am Dienstag die Klage der privaten Einrichtung abgewiesen. Diese wollte das Verbot des Bezirksamts Reinickendorf kippen - ohne Erfolg. Laut Urteil ist das Unternehmen kein anatomisches Institut, wie es das Berliner Sektionsgesetz definiert. Danach dürfe...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1119274.privates-institut-darf-keine-leichen-zeigen.html

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