Privates Institut darf keine Leichen zeigen
Das Berliner Verwaltungsgericht hat einem privaten Institut untersagt, Leichen für die medizinische Fortbildung zu verwenden. Mit dem Urteil wurde am Dienstag die Klage der privaten Einrichtung abgewiesen. Diese wollte das Verbot des Bezirksamts Reinickendorf kippen - ohne Erfolg. Laut Urteil ist das Unternehmen kein anatomisches Institut, wie es das Berliner Sektionsgesetz definiert. Danach dürfen Leichen in anatomischen Instituten nur zum Zwecke der Lehre und Forschung eingesetzt werden. In der privaten Einrichtung ging es jedoch um medizinische Aus- und Fortbildung mit Leichen. Bei Kursen in der Einrichtung, die auch Standorte in Köln und München hat, lernten laut Gericht in einem »Vorsemester« angehende Studenten der Medizin an Leichen, die aus den USA stammten. dpa/nd
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