Privates Institut darf keine Leichen zeigen

  • Lesedauer: 1 Min.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat einem privaten Institut untersagt, Leichen für die medizinische Fortbildung zu verwenden. Mit dem Urteil wurde am Dienstag die Klage der privaten Einrichtung abgewiesen. Diese wollte das Verbot des Bezirksamts Reinickendorf kippen - ohne Erfolg. Laut Urteil ist das Unternehmen kein anatomisches Institut, wie es das Berliner Sektionsgesetz definiert. Danach dürfen Leichen in anatomischen Instituten nur zum Zwecke der Lehre und Forschung eingesetzt werden. In der privaten Einrichtung ging es jedoch um medizinische Aus- und Fortbildung mit Leichen. Bei Kursen in der Einrichtung, die auch Standorte in Köln und München hat, lernten laut Gericht in einem »Vorsemester« angehende Studenten der Medizin an Leichen, die aus den USA stammten. dpa/nd

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal