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Das Grundgesetz wird 70 Jahre alt. Staatstragendes Gediegenheitswesen kann sich zu solchen Anlässen vollumfänglich entfalten, dass es einen nur so heusst, gauckt und steinmeiert. Kaum bekannt ist aber, dass bisher jedem Kanzler ein Zettel mitgegeben wurde, wie denn die einzelnen Grundgesetz-Artikel wirklich zu interpretieren sind. Hier eine Auswahl, der Zettel ist etwas abgegriffen und nicht mehr ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1119367.unten-links.html

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