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Das Grundgesetz wird 70 Jahre alt. Staatstragendes Gediegenheitswesen kann sich zu solchen Anlässen vollumfänglich entfalten, dass es einen nur so heusst, gauckt und steinmeiert. Kaum bekannt ist aber, dass bisher jedem Kanzler ein Zettel mitgegeben wurde, wie denn die einzelnen Grundgesetz-Artikel wirklich zu interpretieren sind. Hier eine Auswahl, der Zettel ist etwas abgegriffen und nicht mehr in bester Verfassung. Zu Artikel 1: »Besser würde ich den Fußball unantastbar lassen. Diesen Rat kann man sogar befolgen, wenn man als Kanzler gern in Spielerkabinen herumkohlt und dort die Spieler fast erdrückt.« Zu Artikel 3: »Natürlich sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich. Aber glaubtest Du das wirklich, würdest Du jetzt nicht diesen Zettel in der Hand halten.« Zu Artikel 14: »›Eigentum verpflichtet‹ - das muss da noch wegen der SBZ, DDR, fünf neuen Bundesländer stehen, daran musst Du Dich aber nicht mehr halten, falls Du diesen Zettel nach 1990 bekommst. Aus Gründen.« stf

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