Universität legte noch keine Berufung ein

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Potsdam. Die Universität Potsdam hat nach Auskunft von Pressesprecherin Silke Engel bis jetzt doch noch keine Berufung gegen zwei Urteile zur Rückzahlung von Rückmeldegebühren eingelegt. Ob es erfolgversprechend sei, diesen Schritt zu gehen, werde derzeit geprüft und mit dem Wissenschaftsministerium abgestimmt, erklärte Engel am Donnerstag. Es sei noch Zeit, Berufung einzulegen. Die Frist dafür ende am 13. Juni. Der Allgemeine Studierenden-Ausschuss (AStA) hatte am Mittwoch mitgeteilt, die Universität habe Berufung eingelegt. Dies habe Universitätspräsident Oliver Günther dem akademischen Senat gesagt, hieß es. Es geht um die in den Jahren 2001 bis 2008 an den brandenburgischen Hochschulen kassierten Rückmeldegebühren von je 51 Euro pro Semester. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2017 waren die Gebühren rechtswidrig. Jetzt dreht sich der Streit darum, ob etwa 50 000 Studenten jener Jahre das Geld - zusammen schätzungsweise 30 Millionen Euro - noch einfordern können, oder ob die Ansprüche verjährt sind. Am 29. März 2019 hatte das Verwaltungsgericht Potsdam in zwei Fällen entschieden, dass die Ansprüche von zwei Betroffenen nicht verjährt sind. Gegen diese Urteile ist aber Revision zugelassen worden. af

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