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Für Honorarpflegekräfte sind Sozialabgaben fällig

Kassel. Alten- und Pflegeheime können ihre Personalprobleme nicht mit dem Einsatz von sozialversicherungsfreien und damit beitragsfreien Honorar-Pflegefachkräften lösen. Denn selbst wenn Pflegekräfte auf Honorarbasis nur tageweise und in besonderen Bedarfslagen in einem Alten- und Pflegeheim eingesetzt werden, liegt regelmäßig eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor, urteilte am Freit...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1120475.fuer-honorarpflegekraefte-sind-sozialabgaben-faellig.html

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