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Sami A. muss nicht zurückgeholt werden

Münster. Der mutmaßliche tunesische Islamist Sami A. muss trotz rechtswidriger Abschiebung nicht nach Deutschland zurückgeholt werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschieden. Das Gericht wies seine Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zurück, so das Gericht am Donnerstag. Mit der Verbalnote der tunesischen Botschaft in Berlin, in der zugesic...

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