Sami A. muss nicht zurückgeholt werden
Münster. Der mutmaßliche tunesische Islamist Sami A. muss trotz rechtswidriger Abschiebung nicht nach Deutschland zurückgeholt werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschieden. Das Gericht wies seine Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zurück, so das Gericht am Donnerstag. Mit der Verbalnote der tunesischen Botschaft in Berlin, in der zugesichert worden war, Sami A. nicht zu foltern, entfalle das Abschiebungsverbot. Beim Oberverwaltungsgericht liegt nun noch ein Antrag von Sami A. auf Zulassung der Berufung gegen das asylrechtliche Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen. Wann darüber entschieden wird, stehe noch nicht fest. dpa/nd
Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen
Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.