Sami A. muss nicht zurückgeholt werden

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Münster. Der mutmaßliche tunesische Islamist Sami A. muss trotz rechtswidriger Abschiebung nicht nach Deutschland zurückgeholt werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschieden. Das Gericht wies seine Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zurück, so das Gericht am Donnerstag. Mit der Verbalnote der tunesischen Botschaft in Berlin, in der zugesichert worden war, Sami A. nicht zu foltern, entfalle das Abschiebungsverbot. Beim Oberverwaltungsgericht liegt nun noch ein Antrag von Sami A. auf Zulassung der Berufung gegen das asylrechtliche Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen. Wann darüber entschieden wird, stehe noch nicht fest. dpa/nd

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