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Pflegeentscheid verstößt gegen Verfassung

Das mit dem beantragten Volksbegehren für gesunde Krankenhäuser verfolgte »Gesetz zur Verbesserung der Patient*innensicherheit im Krankenhaus« ist nach Einschätzung des Senats in weiten Teilen unvereinbar mit der Verfassung von Berlin und dem Grundgesetz und kann deshalb keine tragfähige Handlungsgrundlage für Berlin sein, so eine Mitteilung des Senats vom Dienstag. Dem Land Berlin fehle es für we...

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