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Pflegeentscheid verstößt gegen Verfassung

  • Lesedauer: 1 Min.

Das mit dem beantragten Volksbegehren für gesunde Krankenhäuser verfolgte »Gesetz zur Verbesserung der Patient*innensicherheit im Krankenhaus« ist nach Einschätzung des Senats in weiten Teilen unvereinbar mit der Verfassung von Berlin und dem Grundgesetz und kann deshalb keine tragfähige Handlungsgrundlage für Berlin sein, so eine Mitteilung des Senats vom Dienstag. Dem Land Berlin fehle es für weite Teile des Gesetzentwurfs an der Gesetzgebungskompetenz, heißt es weiter. »Die zentralen Forderungen des Volksbegehrens zielen auf wünschenswerte Verbesserungen im Krankenhausbereich ab: festgelegte Mindestpersonalzahlen im Pflegedienst, auskömmliche Finanzierung von Investitionskosten der Berliner Krankenhäuser, Verbesserung der Krankenhaushygiene«, erklärte Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD). Die endgültige Entscheidung über die Zulässigkeit des Volksbegehrens treffe der Verfassungsgerichtshof. nic

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