Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Wann erkennt das Finanzamt ein Arbeitszimmer an?

Unter welchen Umständen erkennt das Finanzamt ein Arbeitszimmer an? Uwe K., Strausberg Auskunft gibt die Bundessteuerberaterkammer: Die Kosten für ein Arbeitszimmer lassen sich steuerlich geltend machen, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. In dem Fall dürfen Steuerpflichtige im Jahr bis zu 1250 Euro als Betriebsausgaben oder W...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1126213.wann-erkennt-das-finanzamt-ein-arbeitszimmer-an.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.