Facebook kann zur Löschung von Hassposts verpflichtet werden

Weltweite Suche umfasst auch »sinngleiche« Beleidigungen / Grundlage ist eine Klage einer Politikerin aus Österreich

  • Lesedauer: 1 Min.

Luxemburg. Facebook kann dazu verpflichtet werden, weltweit und umfassend nach Hasspostings zu suchen und sie zu löschen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am Donnerstag, dass das Onlinenetzwerk bei beleidigenden und rechtswidrigen Kommentaren nicht nur dazu gezwungen werden kann, weltweit nach sämtlichen »wortgleichen« Äußerungen zu suchen, sondern auch nach »sinngleichen«. Hintergrund ist die Klage der früheren österreichischen Grünen-Chefin Eva Glawischnig gegen Kommentare auf einer Facebook-Seite.

Die Politikerin wurde im Zusammenhang mit der Flüchtlingspolitik unter anderem als »miese Volksverräterin« beleidigt. Nach einem Gerichtsurteil sperrte Facebook in Österreich den Zugang zu dem ursprünglich geposteten Beitrag. Der oberste Gerichtshof musste sich schließlich in dem Rechtsstreit mit der Frage befassen, ob und in welcher Form Facebook weltweit aktiv werden muss. Dazu bat das österreichische Gericht den EuGH um Auslegung der maßgeblichen EU-Richtlinie.

Nach Auffassung der Luxemburger Richter können Onlinenetzwerke von Gerichten dazu verpflichtet werden, als rechtswidrig eingestufte Beleidigungen zu löschen oder zu sperren - und zwar »unabhängig davon, wer den Auftrag für die Speicherung« gegeben habe. »Sinngleiche« Kommentare hingegen müssten ähnlich genug sein, dass sie mit Hilfe »automatisierter Techniken und Mittel zur Nachforschung« erkannt und herausgefiltert werden können. Das Urteil könnte die Position von Opfern beleidigender Kommentare stärken.

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