Die Vorteile mit der Sonder-Afa

Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus

  • Dr. Rolf Sukowski
  • Lesedauer: ca. 4.0 Min.

Ob die sogenannte Sonder-Afa - die Abkürzung steht für »Absetzung (Abschreibung) für Abnutzung« - eine schlagkräftige Antwort auf die Wohnungsknappheit in Ballungsräumen ist, sei dahingestellt. Maximal kann man für vier Jahre lang zusätzlich je fünf Prozent der Herstellungskosten (Baukosten) steuerlich geltend machen - egal ob man Käufer oder Bauherr ist. Allerdings sind zuvor einige Hürden zu nehmen.

Interessant ist das »Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus« nicht nur für Bauherren, die neu bauen wollen. Vielmehr richtet sich die Sonder-Afa auch an Hausbesitzer, die den Ausbau des Dachs oder Kellers planen, an Mieter, die überlegen, eine neu gebaute Wohnung zu kaufen oder auch an Eigentümer, die Teile eines gewerblich genutzten Objektes zu Wohnraum umbauen wollen.

Nur bezahlbarer Wohnraum durch Sonder-Afa gefördert

Allerdings will der Staat nur den sogenannten bezahlbaren Wohnraum fördern. Das heißt, ...


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