Ein notariell beurkundetes Testament hätte Ärger erspart

Streit um das Erbe

Ein Testament kann eigenhändig geschrieben oder von einem Notar beurkundet werden. Eigenhändige Testamente sind allerdings immer wieder Anlass zu Streitigkeiten, weil sie oft unklar formuliert sind.

Deshalb empfiehlt die Wüstenrot Bausparkasse (W&W), insbesondere bei vorhandenem Grundbesitz zu einem Notar zu gehen. Sie weist dabei auf einen vom Oberlandesgericht Braunschweig (Az. 1 W 42/17) kürzlich entschiedenen Fall hin.

Testamentsentwurf ohne notarielle Beurkundung

Eine kinderlose Witwe hatte einer ihr vertrauten Frau eine Vorsorgevollmacht erteilt und wollte sie auch zur Alleinerbin einsetzen. Sie ließ von einem Notar einen entsprechenden Testamentsentwurf erstellen. Wenige Monat...


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